Aktuelles
10.04.2024 Tagung "Datenerhebung, Datenqualität und Datenethik in Zeiten von künstlicher Intelligenz"Gemeinsam mit dem ADM und dem Statistischen Bundesamt veranstaltet die ASI vom 20. bis 21. Juni 2024 die 15. Wissenschaftliche Tagung zum Thema "Datenerhebung, Datenqualität und Datenethik in Zeiten von künstlicher Intelligenz". Die Veranstaltung findet in Wiesbaden statt. Das detaillierte Programm finden sie hier: www.destatis.de/wiss-tagung2024
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03.01.2024 Rüge des Rats der Deutschen Markt- und Sozialforschung an Phönix Data InnovationsPressemitteilung des Rats der Deutschen Markt- und Sozialforschung (PDF)
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20.11.2023 Call for Abstracts - Tagung von ADM, ASI und Statistischem Bundesamtgemeinsam mit dem ADM und dem Statistischen Bundesamt veranstaltet die ASI vom 20. bis 21. Juni 2024 die 15. Wissenschaftliche Tagung zum Thema "Datenerhebung, Datenqualität und Datenethik in Zeiten von künstlicher Intelligenz". Den Call for Abstracts für die Tagung finden Sie hier: https://www.destatis.de/DE/Ueber-uns/Kolloquien-Tagungen/Veranstaltungen/15-wissenschaftliche-tagung/call-for-abstracts.html Die Einreichungsfrist ist der 31. Januar 2024.
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16.10.2023 Special Issue zur Jahrestagung 2021Im Nachgang zur gemeinsamen Tagung von ASI und Methodensektion der DGS im Jahr 2021, haben Sabine Zinn und Tobias Wolbring das Special Issue „Recent Methodological Advances in Panel Data Collection, Analysis, and Application“ in der Zeitschrift Survey Research Methods herausgegeben. Das Special Issue ist am 13. Oktober 2023 erschienen. Hier der Link zur Ausgabe: https://ojs.ub.uni-konstanz.de/srm/issue/view/235
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17.11.2021 Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung rügt die Primus GmbHDer Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. hat dem Unternehmen Primus GmbH aus Konstanz nach Überprüfung von zwei eingegangenen Beschwerden zum gleichen Sachverhalt eine öffentliche Rüge erteilt. Das beklagte Unternehmen hat Verbraucher mit dem postalischen Versand eines Werbeschreibens sowie einem beigelegten Fragebogen zur Teilnahme an einer sogenannten repräsentativen Bürgerbefragung zum Thema „30 Jahre Deutsche Einheit“ aufgerufen. Für die Teilnahme an der Umfrage wird eine Luxus-Armbanduhr als Incentive in Aussicht gestellt. Dieses Gratis-Dankeschön ist jedoch nur erhältlich, wenn „Goldbarren“ bestellt werden, die in dem Werbeschreiben zum einmaligen Vorzugspreis angeboten werden. Somit besteht das Risiko, dass nicht erkannt wird, dass es sich bei dem „Dankeschön“ im Grunde um den Erhalt einer Zugabe zu einer Bestellung handelt und die Kostenfolgen der Absendung des Anforderungsscheins nicht ausreichend geprüft werden. Zudem wurde in dem Schreiben alternativ auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer Online-Umfrage verwiesen. Die Primus GmbH vermischt Datenerhebungsmethoden (Bürgerumfrage) mit verkaufsfördernden Maßnahmen und betreibt unter dem Deckmantel einer Umfrage eine Verkaufstätigkeit. Somit liegt ein gravierender Verstoß gegen das Trennungsgebot vor, das die Einhaltung der strikten Trennung von Umfrageforschung und forschungsfremden Tätigkeiten wie Marketing und Werbung gemäß Ziffer 4 der Deutschen Erklärung zum ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik und Artikel 1 c und 1 d des ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zwingend vorschreibt und auch in der Richtlinie für Online-Befragungen bestätigt wird. Die Vortäuschung einer Umfrage durch die beklagte Partei verstößt zudem gegen das Prinzip 3 des ICC/ESOMAR Internationaler Kodex, nachdem sich Marktforscher ethisch korrekt verhalten müssen. Die Umfrage bzw. das hierdurch geweckte Verbraucherinteresse dienen insgesamt eindeutig vorrangig dazu, als Türöffner mit möglichen Abnehmern in Kontakt zu treten und Produkte vermarkten zu können. Dem Ansehen der deutschen Markt- und Sozialforschung wird durch ein solches Verhalten erheblicher Schaden zugefügt. Diese Verbrauchertäuschung erfordert daher die schärfste der möglichen Sanktionen, eine veröffentlichte Rüge. Entscheidend für die Zuständigkeit des Rates ist der Tätigkeitsbezug und nicht eine Eigenschaft der beklagten Partei. Das Regelwerk gilt für jedes Unternehmen, das in Anspruch nimmt in Deutschland Markt-, Meinungs-, oder Sozialforschung durchzuführen bzw. dies de facto tut. Informationen zum Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung, der gemeinsam von die gemeinsam von ADM, ASI, BVM und DGOF getragen wird, finden Sie unter www.rat-marktforschung.de.
10/2021 Call for Papers: SRM Special IssueSRM Special Issue: Recent Methodological Advances in Panel Data Collection, Analysis, and Application
Guest EditorsTobias Wolbring (University Erlangen-Nürnberg, Germany) Sabine Zinn (DIW Berlin, Germany) Submission due
DescriptionGiven the well-known problems of cross-sectional analyses for causal questions and the limitations of randomised experiments in the social sciences, panel data have increasingly become the gold standard for causal analyses in recent decades. However, there are important requirements for the quality of the data collected, which are not always easy to guarantee. For example, it is important to counteract panel attrition, to estimate the effects of repeated measurements (panel conditioning) and to develop procedures that minimise the cognitive load on respondents by using information that is already available (e.g., through preloads). In addition, panel data only develop their full potential for many questions when long time series are available. This special property must also be taken into account in data collection and analysis. At the same time, public funding of large-scale longitudinal studies is also comes with the expectation of policy-makers and the public that panel data will provide reliable and decision-relevant information, for example on the labour market, education and family policy. Against this backdrop, this special issue highlights scientific questions on the topic of panel data in the interplay between methodological quality demands and practical data requirements. In particular, we invite submissions on the following topics:
PoliciesThe guest editors review the abstracts and invite selected proposal for submission of a full paper. Each full paper will be reviewed by two referees. Based on these external reviews, the guest editors will make a publication recommendation. Final decisions on publication will be made by the editor-in-chief of SRM SubmissionsBoth, extended abstracts and full papers should be submitted via SRM's submission portal. To submit, go to the SRM website and upload the abstract/article as a PDF, just like a standard SRM article; be sure to mention the special issue in the field for Author comments Full papers should be prepared according to the author guidelines. Researchers who want to submit are requested to adhere to SRM's implementation of the Transparency and Openness Promotion guidelines of the Center for Open Science. See the author guidelines for a detailed description of those policies.
02.06.2021 Tagung "Smart Surveys – Neue Technologien bei Befragungen"
Die ASI veranstaltet gemeinsam mit dem ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute und dem Statistischen Bundesamt am 24. und 25. Juni 2021 online die 14. Wissenschaftliche Tagung, diesmal zum Thema "Smart Surveys – Neue Technologien bei Befragungen". Das detaillierte Programm, ein Online-Formular zur kostenfreien Anmeldung und alle weiteren Informationen finden Sie unter www.destatis.de/wisstag21.
21.04.2021 Neue Servicestelle des Rats der Deutschen Markt- und SozialforschungDer Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung hat eine Servicestelle für Personen und Institutionen geschaffen, die eine Beschwerde einreichen wollen. Der Rat ist eine Selbstkontrolleinrichtung der Markt- und Sozialforschung, die gemeinsam von ADM, ASI, BVM und DGOF getragen wird. Die Verbände entsenden jeweils Schiedspersonen, die sich in zwei Kammern mit den eingereichten Beschwerden befassen. Aufgabe des Rats der Deutschen Markt- und Sozialforschung ist es, für die Einhaltung der Berufsgrundsätze und Standesregeln in der Markt- und Sozialforschung zu sorgen, indem Verstöße sanktioniert werden. An den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung können sich alle wenden, die sich als Befragte, Auftraggeber, Wettbewerber oder sonst unmittelbar Betroffene in ihren Rechten verletzt sehen. Ziel der Servicestelle ist es, Personen oder Institutionen, die eine Beschwerde einreichen möchten, bei deren Abfassung zu unterstützen. Da Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer häufig Privatpersonen sind und die Beschwerdegegner meist Institute, die sich juristisch vertreten lassen, besteht oftmals ein ungleiches Kräfteverhältnis zwischen den Parteien. Hier bietet die Servicestelle Hilfestellungen und soll so die Hemmschwelle für die Einreichung von Beschwerden senken. Weitere Informationen zur neuen Servicestelle und zum Rat finden Sie unter www.rat-marktforschung.de.
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